FAQ
Einreisebestimmungen Schottland im Überblick
Keine Visumpflicht für den Aufenthalt
Für touristische Reisen nach Schottland ist kein Visum erforderlich, wenn die Reisenden aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen. Auch nach dem Brexit bleibt diese Regelung bestehen und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten ohne Visum. Das macht die Reiseplanung flexibel und unkompliziert.
Der Reisepass: Das wichtigste Dokument
Ein gültiger Reisepass ist für die Einreise nach Schottland notwendig. Seit dem 1. Oktober 2021 wird ein Personalausweis nicht mehr akzeptiert – dies gilt für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass der Reisepass für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist, um Verzögerungen oder Probleme an der Grenze zu vermeiden.
Die Elektronische Reisegenehmigung (ETA): Neu und unerlässlich
Seit dem 2. April 2025 ist für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich, um nach Schottland oder andere Teile Großbritanniens und Nordirlands einzureisen. Der Antrag ist einfach und kann bequem über die offizielle „UK ETA App“ gestellt werden, die im Google Play Store oder Apple App Store verfügbar ist. Alternativ kann der Antrag auf der Website der britischen Regierung unter gov.uk/eta/apply eingereicht werden.
Die Beantragung sollte mindestens drei Tage vor der Reise erfolgen, da die Bearbeitung bis zu drei Werktage dauern kann. Die Kosten betragen aktuell 16 £ (etwa 19 €, Stand Juni 2025) pro Antrag, und die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Nach erfolgreicher Beantragung erlaubt die ETA mehrere Reisen mit Aufenthalten von bis zu sechs Monaten. Sie bleibt zwei Jahre lang gültig oder bis der Reisepass abläuft – je nachdem, was früher eintritt. Wichtig: Die ETA ist elektronisch mit dem Reisepass verknüpft. Daher muss derselbe Reisepass für die Reise verwendet werden, mit dem die Genehmigung beantragt wurde.
Zollbestimmungen: Wichtige Hinweise
Seit dem 12. April 2025 dürfen keine Fleisch- oder Milchprodukte aus der EU für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien eingeführt werden. Dies betrifft beispielsweise Sandwiches mit Käse oder Wurst. Eine entsprechende Planung der Verpflegung hilft, Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.
Nützliche Informationsquellen für die Reiseplanung
Für eine optimale Vorbereitung sollten die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise der zuständigen Behörden konsultiert werden:
- Für Deutschland:
Das Auswärtige Amt bietet detaillierte Informationen zu Reisehinweisen und Sicherheitslagen. - Für Österreich:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten informiert über Reisebestimmungen und Sicherheitstipps. - Für die Schweiz:
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellt aktuelle Reisehinweise bereit.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit sind auf den folgenden Seiten zu finden:
- Deutsche Botschaft in London
- Österreichische Botschaft in London
- Schweizer Botschaft in London
- Europäische Kommission
Für detaillierte Informationen zum ETA-Programm steht die offizielle Website unter https://www.gov.uk/eta zur Verfügung.